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Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch

Für Verkauf, Vermietung oder Modernisierung erstelle ich Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wohngebiet in Gundelsheim bei Bamberg mit Einfamilienhäusern und Photovoltaikanlagen

Welcher Ausweis zulässig ist, hängt vor allem von Baujahr, Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab. Ich prüfe das vorab und sage Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude passt.

Ablauf

  1. Prüfung

    Welcher Ausweis ist zulässig?

  2. Daten

    Verbrauchsdaten oder Gebäudeaufnahme.

  3. Berechnung

    Erstellung und Registrierung.

  4. Ausweis

    Als PDF und auf Wunsch gedruckt.

Häufige Fragen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher ist für mein Haus zulässig?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist meist ein Bedarfsausweis nötig, außer das Gebäude wurde energetisch modernisiert. Ich prüfe das im Einzelfall.

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0178 / 36 76 943info@kregler-energie.deBergstraße 13 – 96163 Gundelsheim